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Die „Genossenschaft Arme Schulschwestern von Unserer Lieben Frau e.V.“ mit Sitz in Rottenburg Bad Niedernau hat zur Erhaltung und Sicherung ihres Wirkens und ihres Werkes die Errichtung der Stiftung „Filipowaer Arme Schulschwestern Unserer Lieben Frau“ als rechtsfähige kirchliche Stiftung des privaten Rechts
mit Sitz in Rottenburg Bad-Niedernau beschlossen. Mit der Gründung der Stiftung möchten sie das Andenken der Ordensgemeinschaft der „Genossenschaft Arme Schulschwestern von Unserer Lieben Frau e. V.“ in Form einer Stiftung bewahren und erhalten.
Zweck der Stiftung ist
– die Förderung mildtätiger und kirchlicher Zwecke,
– die Förderung der Religion, des Glaubens und des Gottesbezugs der Menschen,
– die Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde,
– die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege.
(2) Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
– die Bewahrung der Erinnerung an die alte donauschwäbische Heimat und an die Vertreibung
im Jahr 1945 und deren Folgen,
– die Unterhaltung von Erinnerungs- und Begegnungsstätten für Donauschwaben,
– den Erhalt der aus Dankbarkeit für das Überleben aus den Vernichtungslagern in Rottenburg-Bad Niedernau errichteten Gedächtniskapelle sowie deren Bauerhaltung,
– die Feier von Gottesdiensten in der Gedächtniskapelle,
– die Veranstaltung von Wallfahrten zur Gedächtniskapelle,
– die Gewährung von Hilfen für notleidende Kranke sowie hilfs- und pflegebedürftige Personen,
– die Förderung des Andenkens und die würdige Pflege der Gräber der auf dem Friedhof in
Rottenburg-Bad Niedernau begrabenen Schwestern der Schwesterngemeinschaft „Arme
Schulschwestern von Unserer Lieben Frau in Rottenburg-Bad Niedernau“,
– die Förderung der Katholischen Kirchengemeinde Rottenburg-Bad Niedernau (Körperschaft
des öffentlichen Rechts),
– die Unterstützung steuerbegünstigter kirchlicher Träger von Krankenhäusern und Sanatorien.